Handelsregister · VR 10366
Chronologischer Auszug
Gesangverein "Frohsinn" Rohr e.V. · Amtsgericht Nürnberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gesangverein "Frohsinn" Rohr e.V. b) Rohr | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1.500,00 EUR der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen. b) 3. Vorsitzende: Edel, Helga, Angestellte, Rohr 1. Vorsitzende: Hummel, Gerda, Hausfrau, Rohr 2. Vorsitzender: Weiß, Hans, Landwirt, Rohr | a) Eingetragener Verein Satzung vom 07.02.1990 zuletzt geändert am 23.02.2005 b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1., dem 2. und dem 3. Vorsitzenden. | a) 15.12.2005 Dimpfl b) Tag der ersten Eintragung: 17.08.1990. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4-8, 20 SB; |
| 2 | b) Gewählt: 1. Vorsitzende: Wendland, Waltraud, Rohr, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 1. Vorsitzende: Hummel, Gerda, Hausfrau, Rohr Gewählt: 3. Vorsitzender: Schwarz, Hermann, Rohr, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 3. Vorsitzende: Edel, Helga, Angestellte, Rohr | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.5.2008 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck des Vereins), 11 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. | a) 24.06.2008 Bergler b) Protokoll SB Bl. 35 ff. | |
| 3 | b) Gewählt: 3. Vorsitzende: Gugel, Anna, Rohr, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: 3. Vorsitzender: Schwarz, Hermann, Rohr, *XX.XX.XXXX | a) 16.05.2017 Festbaum b) Protokoll Bl. 41 SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.