Vorstand im Sinn des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Sängervorstand, der erste Kassenführer und der erste Schriftführer. Der 1.Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende und der Sängervorstand sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Der erste Kassenführer und der erste Schriftführer vertreten jeweils gemeinsam mit dem 1.Vorsitzenden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marco Götz
Bretten
Vorstand
Holger Schenkel
Bretten
Vorstand
Roland Heim
Kraichtal
Vorstand
Ute Andrea Pientka
Bretten
Vorstand
Michaela Neimayer
Bretten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.02.1968 in Neufassung vom 19.01.2008.
Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2018 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2019 hat die Änderung der Satzung in §1 (Name, Sitz), §8 (Mitgliederversammlung), §9 (Vorstand), §12(Datenschutz) und § 13 (Inkraftreten) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.06.2014.
Tag der ersten Eintragung: 06.03.1969
Satzung Vorband Amtsgericht Bretten Blatt 270 ff
Satzung: Sonderband 1 Blatt 29-33
Satzung: Sonderband 1 Blatt 85-90
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.