Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich je einzeln. Bei Geschäften, die das Vereinsvermögen berühren oder die Mitglieder zu geldlichen Leistungen verpflichten, haben der erste und der zweite Vorsitzende die Zustimmung des Ausschusses einzuholen, wenn der Betrag 200,-- EUR übersteigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dieter Vollmer
Bietigheim-Bissingen
Vorstand
Günter Grau
Bietigheim-Bissingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.03.1976 mit Änderung; zuletzt geändert am 26.03.2010.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.12.2014.
Tag der ersten Eintragung: 10.08.1977
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.