Handelsregister · VR 9471
Chronologischer Auszug
Gesangverein "Frohsinn" 1885 Schwanheim · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gesangverein "Frohsinn" 1885 Schwanheim b) Frankfurt am Main | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer und dem ersten Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) 1. Vorsitzender: Lüers, Rudolf, Bauingenieur, Frankfurt am Main 1. Schriftführer: Führer, Klaus, Bankkaufmann, Frankfurt am Main 1. Kassiererin: Lüers, Renate, geb. Pabst, Hausfrau, Frankfurt am Main | a) eingetragener Verein Satzung vom 19.02.1989 zuletzt geändert am 27.01.1991 | a) 28.01.2005 Hartmann b) Tag der ersten Eintragung: 09.02.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus - dem ersten Vorsitzenden, - dem ersten Kassierer und - dem ersten Schriftführer. b) Nach Ergänzung des Geburtsdatums, nunmehr Vorstand: Lüers, Rudolf, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Nach Ergänzung des Geburtsdatums, nunmehr Vorstand: Lüers, Renate, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Schriftführer: Führer, Klaus, Bankkaufmann, Frankfurt am Main Bestellt als Vorstand: Lipp, Manfred, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 Abs. 2 (Vereinsorgane) und 12 Abs. 2 (Auflösung) beschlossen. | a) 21.04.2008 Harder b) Satzung Bl. 10 - 12 Sonderband; Satzungsänderung Bl. 36 Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.