Handelsregister · VR 2188

Registerinformationen

Gesangverein Eintracht 1877 Schierstein · Amtsgericht Wiesbaden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gesangverein Eintracht 1877 Schierstein
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Wiesbaden

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2188
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
06.11.2019
Abrufstand
10.02.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Michael Huth

Martinsthal

Vorstand

Volker Birck

Wiesbaden

Vorstand

Cornelia Huth

Eltville am Rhein

Vorstand

Lothar Minarzik

Wiesbaden

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass bei Geschäften, die das Vereinsvermögen berühren, die Zustimmung des Vorstandsbeirats eingeholt werden muss. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke sowie Aufnahme eines Kredits, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Der Vorstand kann ohne Zustimmung des Vorstandsbeirats bis zu einem Betrag von 1.500,00 DM verfügen.
  • Tag der ersten Eintragung: 10.02.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Bl. 146 ff. d.A.
  • Anmeldung Blatt 155 ff Sonderband
  • Anmeldung Blatt 200 d. A. Beschluss Blatt 203 d. A.
  • Fall 6
  • Anmeldung Blatt 206 d. A.
  • Anmeldung Blatt 221 d.A.
  • Beschluss Blatt 218-219 d.A.
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Schriftführer und dem 1. Kassierer
  • Anmeldung Blatt 5-9 Sonderband
  • Beschluss Blatt 1-4 Sonderband
  • Satzung Blatt 13-24 Sonderband

Satzung

  • Satzung vom 05.03.1982 zuletzt geändert am 19.10.1990
  • Die Mitgliederversammlung vom 02.06.2005 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins); 8 (Vorstand) und 13 (Beurkundung der Beschlüsse) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 (Vorstand) und 17 (Auflösung) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.