Handelsregister · VR 30414

Chronologischer Auszug

Gesangverein "Concordia" 1848 Laumersheim · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesangverein "Concordia" 1848 Laumersheim

b)
Laumersheim
a)
Der Verein wird durch sämtliche Vorstandsmitglieder
gemeinsam vertreten.
Der Vorsitzende und der stv. Vorsitzende sind daneben
jeweils allein vertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Eberle, Armin, Laumersheim
Schriftführerin:
Bauer, Ilona, Laumersheim
stv. Vorsitzende:
Betz, Inka, Laumersheim, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Maurer, Willi, Dirmstein, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 11.05.1990

b)
Zu Ausgaben, die den Betrag von 300,00 DM übersteigen, bedarf es der Zustimmung der
Vorstandschaft.
Zu höheren Ausgaben als 10.000,00 DM ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich.
a)
07.04.2006
Foust

b)
Tag der ersten Eintragung:
18.10.1990

Satzung Bl. 18-23

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 414 GR
getreten.
Freigegeben am 07.04.2006.
2b)
Nicht mehr
Kassenwart:
Maurer, Willi, Dirmstein, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Kassenwartin:
Kaiser, Ilse, Laumersheim, *XX.XX.XXXX
a)
21.08.2009
Fuchs
3b)
Nicht mehr
Schriftführerin:
Bauer, Ilona, Laumersheim
Gewählt als
Schriftführerin:
Gödert, Manuela, Dirmstein, *XX.XX.XXXX
a)
10.05.2011
Fuchs

b)
Fall 3
4a)
Der Verein wird durch sämtliche Vorstandsmitglieder
gemeinsam vertreten.
Der 1.Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende
sind daneben jeweils allein vertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

b)
Der Vorstand besteht nun aus dem 1.Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der 1.Vorsitzende ist berechtigt, notwendige und erforderlich werdende Ausgaben im
Einzelfall bis zu einem Betrag von 1.500,- EUR zu tätigen.
Zu Ausgaben, die diesen Betrag übersteigen, bedarf es der Zustimmung der Vorstandschaft
(s. § 9). Zu höheren Ausgaben als 10.000,- EUR ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
31.05.2012
Fuchs

b)
Fall 4
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 15
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
06.06.2019
Fuchs

b)
Fall 5
6b)
Nicht mehr
stv. Vorsitzende:
Betz, Inka, Laumersheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassenwartin:
Kaiser, Ilse, Laumersheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
stv. Vorsitzende:
Hönicke, Kirsten, Laumersheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Kassenwartin:
Ruhland, Nicole, Dirmstein, *XX.XX.XXXX
a)
20.10.2021
Fuchs

b)
Fall 6
7a)
Die Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein jeweils
einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.06.2023 hat die Änderung der Satzung in

§ 9 (Die Vorstandschaft)

beschlossen.
a)
12.02.2024
Fuchs

b)
Fall 7

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.