Handelsregister · VR 10431

Chronologischer Auszug

Gesangverein 1861 Weißenbrunn e.V. · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesangverein 1861 Weißenbrunn eingetragener Verein

b)
Weißenbrunn
a)
Jedes Vorstandmitglied vertritt einzeln.
Zu Ausgaben, die den Betrag von 500 DM überschreiten,
braucht der Vorstand im Sinn des § 26 BGB die
Zustimmung des gesamten Vorstands.

b)
Vorsitzender:
Franz, Werner, Verwaltungsangestellter, Weißenbrunn
Vorsitzender:
Huth, Werner, Landwirt, Weißenbrunn
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 07.01.1994 zuletzt geändert am 05.01.1999

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2.
Vorsitzenden.
a)
18.01.2006
Ruschke

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.05.1994.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 8-14, 17, 21 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Franz, Werner, Verwaltungsangestellter, Weißenbrunn

Wahl vom 05.01.2007
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Huth, Werner, Weißenbrunn, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Wich, Willi, Weißenbrunn, *XX.XX.XXXX
a)
06.06.2007
Forkel
3a)
Name von Amts wegen berichtigt:
Gesangverein 1861 Weißenbrunn e.V.
b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Huth, Werner, Weißenbrunn, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Wich, Willi, Weißenbrunn, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Pohl, Gerhard, Weißenbrunn, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.01.2019 hat die Ergänzung des § 19
(Datenschutzbestimmungen) der Satzung beschlossen.
a)
18.03.2019
Berger

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 43
SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.