Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die drei Vorstände. Jeweils 2 Vorstände vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro de Zustimmung des Hauptausschusses erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Renate Brigitte Väth
Erdmannhausen
Vorstand
Gudrun Helga Schmidt
Erdmannhausen
Vorstand
Jürgen Jenner
Erdmannhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.06.1948 zuletzt geändert am 28.02.2003
Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2021 mit Änderung vom 10.0.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Organe des Vereins), § 10 ( Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 13 (Hauptausschuss) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.12.2014.
Tag der ersten Eintragung: 06.06.1948
Satzung: Sonderband Blatt 181/187, 229/230
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 330
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 334
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.