Handelsregister · VR 20189
Chronologischer Auszug
Gesang- und Musikverein Mistelfeld e.V. · Amtsgericht Coburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gesang- und Musikverein Mistelfeld e.V. b) Mistelfeld | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu Rechtsgeschäften über Grundstücke oder zu Rechtsgeschäften mit einem Wert über 2.000,00 DM oder zu Rechtsgeschäften, die den Verein länger als ein Jahr binden (Miet-, Pacht-, Bierlieferungsverträge usw.) ist die Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich. b) Erster Vorsitzender: Dorsch, Karl-Heinz, Radio-und Fernsehtechniker, Lichtenfels-Mistelfeld Zweiter Vorsitzender: Dirauf, Martin, Beamter, Lichtenfels | a) Eingetragener Verein Satzung vom 20.01.1974 zuletzt geändert am 18.11.1983 | a) 18.01.2006 Haussner b) Tag der ersten Eintragung: 23.04.1974. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6-9, 22, 28 SB; |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zu den Rechtsgeschäften über Grundstücke oder zu Rechtsgeschäften mit einem Wert über 2.000,00 Euro sowie zu Rechtsgeschäften, die den Verein länger als ein Jahr binden (Miet-, Pacht- und sonstige Verträge), ist die Zustimmung der Vorstandschaft erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.07.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Zweck), 2 (Sitz des Vereins und Eintragung), 3 (Bundesorganisation), 4 (Mitglieder), 5 (Erwerbung der Mitgliedschaft), 7 (Ende der Mitgliedschaft), 11 (Der Vorstand), 12 (Die Vorstandschaft), 15 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) 16 (Berichterstattung und Entlastung) und 18 (Einschränkung der Vertreterbefugnis des Vorstandes) der Satzung beschlossen. | a) 04.11.2010 Forkel b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 82 ff SB. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.