Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Hessen e.V., Gewerkschaft für berufliche Bildung (glb)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Rodenbach
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1766
Gericht
Amtsgericht Hanau
Letzte Eintragung
02.04.2025
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Monika Otten
Waldsolms
Vorstand
Christian Gruß
Stadtallendorf
Vorstand
Claus Wenzel
Wehretal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.03.1971 zuletzt geändert am 15.02.2000
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2004 hat die Änderung der §§ 6 (Mitglieder) und 21(Geschäftsführender Vorstand) sowie die Ergänzung um § 10 a ( Ehrungen) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 ( Ausscheiden ), 14 ( Aufgaben der Vertreterversammlung ) und 18 ( Vorstand ) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.12.2021 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung des Namens und die Sitzverlegung nach Rodenbach beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Blatt 108 ff.
Satzung Blatt 139
Anmeldung Bl. 172 ff
Anmeldung Bl. 199 ff
Anmeldung Blatt 213 und 221 der Akte
Fall 5
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden oder zwei gleichberechtigten Vorsitzenden und vier stellvertr. Vorsitzenden (Regionalvertreter Nord, Regionalvertreter Mitte, Regionalvertreter Süd, Schatzmeister/Schriftführer).
Fall 15
Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 19.02.2025 berichtigt in:
Die Vorsitzenden und die Schatzmeister/in sind einzelvertretungsberechtigt, die Regionalvertreter (Nord, Mitte und Süd) vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Fall 16
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.