Handelsregister · VR 34244
Chronologischer Auszug
Gesamtkunstwerk Klang e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gesamtkunstwerk Klang e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist dieses alleinvertretungsbefugt. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen. b) Vorstandsmitglied: 1. Mayer, Johannes, *XX.XX.XXXX, Bürstadt Vorstandsmitglied: 2. Schötteldreier, Kirsten, *XX.XX.XXXX, Amsterdam | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 03.05.2015 Durch Vorstandsbeschluss vom 22.06.2015 wurde die Satzung des Vereins in § 2 (Vereinszweck), § 4 (jetzt 5 ) Mitgliedschaft und § 7 (jetzt 8) (Der Vorstand). Der § 3 (Aufwandsersatz) ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragrafen entsprechend. Der § 9 (Aufwandsersatz) wurde gestrichen. Dadurch behalten die nachfolgenden Paragrafen ihre alte Nummerierung. | a) 22.07.2015 Dambietz b) Satzung Bl. 4-9 Beschluss Bl. 14,... (15-20) |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr) und § 2 (Vereinszweck) beschlossen. § 3 (Verwendung der Vereinsmittel) ist gestrichen. § 4 (Selbstlosigkeit) ist jetzt § 3. Neu eingefügt ist § 4 (Tätigkeitsvergütung, Aufwendungsersatz). § 8 (Der Vorstand) und § 12 (jetzt: Der Beirat) sind geändert. | a) 06.07.2016 Hanney b) Beschluss Bl.32,33-38 (Bl.39-44) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.