Handelsregister · HRB 37019 HB

Chronologischer Auszug

Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen GmbH · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gesamthafenbetrieb im Lande
Bremen GmbH

b)
Bremerhaven

Geschäftsanschrift:
Franziusstr. 79, 27568 Bremerhaven

c)
Die Führung eines Gesamthafenbetriebs (nachfolgend der
Gesamthafenbetrieb genannt)
für die Häfen im lande Bremen (Bremen-Stadt und Bremerhaven) (nachfolgend die
Häfen genannt) mit dem Ziel
der Schaffung stetiger Beschäftigungsmöglichkeiten
für eine zweckmäßige und gerechte Verteilung der Arbeitsangelegenheiten unter
Berücksichtigung der besonderen Aufgabenstellung des
Gesamthafenbetriebes nach
dem Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (sog. Gesamthafenbetrieb) vom 03.08.1950 (Bundesgesetzblatt Nr. 33 vom
07.08.1950, S. 352 - GHBG)
zuletzt geändert durch Artikel 75 des Gesetzes vom 23.
Dezember 2003 (Bundesgesetzblatt I S. 2848), insbesondere:

a) Besonderer Arbeitgeber.
Wahrnehmung der Aufgaben
eines besonderen Arbeitgebers gemäß§ 1 GHBG. Die Gesellschaft ist gegenüber
den (Gesamt-) Hafenarbeiter(n)*innen Arbeitgeberin,
soweit diese Funktion nicht
von den Hafeneinzelbetrieben
wahrgenommen wird; und

b) Gesamthafenbetrieb. Wahrnehmung der Aufgaben eines
Gesamthafenbetriebes, einschließlich:

(i) der Bereitstellung der
(Gesamt-) Hafenarbeiter*innen nach den Anforderungen
der Hafeneinzelbetriebe nach
Maßgabe der Anzahl der mit
Hafenarbeitskarte versehenen
(Gesamt-) Hafenarbeiter*innen unter Berücksichtigung
der jeweiligen Vordringlichkeit;

(ii) der Schaffung von verstetigten, qualifizierten
Arbeitsverhältnissen für die
beschäftigten (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen zur Sicherung ihrer Existenzgrundlage;
(iii) der zweckmäßigen und
gerechten Verteilung der in
den Häfen anfallenden Arbeitsgelegenheiten auf die
(Gesamt-) Hafenarbeiter*innen; und

(iv) Betreuung der (Gesamt-)
Hafenarbeiter*innen im Rahmen der geltenden Tarife und
betrieblichen Vereinbarungen; und

c) (Hafen-) Personal und Arbeit. Organisation der Hafenarbeit, einschließlich:

(i) Festlegung des Begriffs
der Hafenarbeit, der Hafeneinzelbetriebe und der (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen;

(ii) Umsetzung einer für die
Hafeneinzelbetriebe als auch
die (Gesamt-) Hafenarbeiter*innen bindenden Verwaltungsordnung zur Organisation der Hafenarbeit (die GH-
BVO) in der jeweils von UBH
und ver.di in ihrer Eigenschaft als Tarifpartner vereinbarten Fassung; die bei
Gründung der Gesellschaft
gültige GHBVO vom 03.06.2021
ist diesem Gesellschaftsvertrag zu Informationszwecken
als Anlage 1 angefügt; sie
ist nicht Satzungsbestandteil;

(iii) Durchsetzung der GHBVO
durch entsprechende Anordnungen und Weisungen gegenüber den Hafeneinzelbetrieben und (Gesamt-)
Hafenarbeiter(n)*innen;

(iv) Änderung (einschließlich der Neufassung) einer
Umlagenverordnung gemäß§ 3
GHBG (die GHB-Umlagenverordnung); die bei Gründung der
Gesellschaft gültige, von
UBH und ver.di in ihrer Eigenschaft als Tarifpartner
vereinbarte GHB-Umlagenverordnung ist diesem Gesellschaftsvertrag zu Informationszwecken als Anlage 2 angefügt; sie ist nicht Satzungsbestandteil,

(v) Förderung der beruflichen Bildung und Qualifikation, des Arbeitsschutzes
und angemessener Sozialeinrichtungen im Rahmen der Tarifvereinbarungen; und

d) Verwaltung. Betrieb und
Verwaltung des Gesamthafenbetriebs, einschließlich der
Durchführung aller in der
GHB-Umlagenverordnung (in
der jeweils aktuellen Fassung) zugeordneten Funktionen und Aufgaben sowie Wahrnehmung der dort genannten
Rechte sowie die Einziehung,
Verwaltung und Verwendung
der Umlagen im Rahmen des
Unternehmenszwecks.

e) Garantielohnkasse. (Mittel-) Erhebung, Verwaltung
und Verwendung der Garantielohnkasse gemäß des jeweils gültigen Garantielohnabkommens zwischen UBH und
ver.di jeweils in ihrer Eigenschaft als Tarifpartner
(das Garantielohnabkommen);
das bei Gründung der Gesellschaft gültige Garantielohnabkommen vom 02.06.2021 ist
diesem Gesellschaftsvertrag
zu Informationszwecken als
Informationszwecken als Anlage 3 angefügt; die Anlage
ist nicht Satzungsbestandteil.

UBH und ver.di haben zudem
die Aufgaben der Garantielohnkasse näher bestimmt und
Regelungen zur Garantielohnkassen-Rückstellung getroffen (die GHB-Aufgaben Garantielohnkasse), die in ihrer
aktuellen Fassung diesem Gesellschaftsvertrag zu Informationszwecken als Anlage 4 angefügt sind; die Anlage ist nicht Satzungsbestandteil. Dabei fällt die
Festlegung der Garantielohnkassen-Rückstellung in die
Kompetenz des (Gesamt-) Aufsichtsrates. Die Mittel der
Garantielohnkasse und deren
Verwendung werden im Rahmen der Regelungen und Bedingungen des Garantielohnabkommens und der GHB-Aufgaben Garantielohnkasse verwendet, d.h.: (a) im Rahmen
einer Spartenrechnungslegung
vom sonstigen Vermögen der
GHBG gesondert erfasst, (b)
in Höhe der durch das Garantielohnabkommen und die GHB-
Aufgaben Garantielohnkasse festgelegten Beträge vom
sonstigen Vermögen der GHBG
getrennt gehalten und (c) im
Übrigen nur gemäß§ 15.3 der
Satzung verwendet.
25.000 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder
mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird
die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann
erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von
dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen, befreit
werden.

b)
Geschäftsführer:

1.
Rommel, Klaus, *XX.XX.XXXX,
Weyhe
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
11.06.2021

b)
Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Gesamthafenbetriebsverein im Lande Bremen
eingetragener Verein mit Sitz
in Bremen (Amtsgericht Bremen, VR 2302 HB) auf Grund
des Umwandlungsbeschlusses vom
08.06.2021.
a)
12.07.2021
Schiffers
2b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Rommel, Klaus

Geschäftsführer:
2.
Bergmann, Marcus, *XX.XX.XXXX,
Bremerhaven
a)
17.02.2023
Adams

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.