Handelsregister · HRB 89903
Chronologischer Auszug
GERSTNER KALUZA ARCHITEKTUR GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) GERSTNER KALUZA ARCHITEKTUR GmbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Morgensternstraße 43, 60596 Frankfurt am Main c) die Einbringung von Planungsleistungen nach Teil 3 und Teil 4 der HOAI 2009, sowie die Leistungen als Nachweisberechtigte für Wärmeschutz und vorbeugenden Brandschutz gemäß § 59 HBO 2002. | 30.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Nicht mehr Geschäftsführer: Gerstner, Lothar, Bruchköbel, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Gerstner, Olaf, Hanau, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Kaluza, Mathias Viktor, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Gerstner, Jethro, Bruchköbel, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2006 mit Änderung vom 30.08.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.1 (Firma, bisher: GIP Gerstner Immobilien Projektentwicklung GmbH) , § 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bruchköbel (bisher Amtsgericht Hanau HRB 91906) nach Frankfurt am Main sowie die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand) und 3 (Stammkapital) beschlossen. | a) 10.01.2011 Diehl b) Fall 1 |
| 2 | c) (1) Die Einbringung von Planungsleistungen nach Teil 3 und Teil 4 der HOAI 2009, sowie die Leistungen als Nachweisberechtigte für Wärmeschutz und vorbeugenden Brandschutz gemäß § 59 HBO 2002. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten, sei es unter gleicher, sei es unter anderer Firma. (2) In der Gesellschaft muss eine zur Führung der in der Firma der Gesellschaft genannten Berufsbezeichnung berechtigte Person als Gesellschafter mit Kapital und Stimmrecht und als Geschäftsführer beruflich verantwortlich tätig sein. (3) Berufsangehörige i.S.d. § 1 Abs. 1 HASG müssen mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmen innehaben. (4) Gesellschafts-/Kapitalanteile und Stimmen dürfen nur von Personen gehalten werden, die dem Berufsbild freiberuflicher Tätigkeit entsprechen, insbesondere nicht von gewerblich tätigen Personen oder von Gesellschaften. (5) Gesellschafter können nur Architekten sein. (6) Gesellschafts- und Kapitalanteile dürfen nicht für Rechnung Dritter gehalten und Stimmrechte nicht für Dritte ausgeübt werden. (7) Die Gesellschaft darf verantwortlich nur von Berufsangehörigen geführt werden, die dem Berufsbild freiberuflich tätiger Personen entsprechen. (8) Gesellschafter und Geschäftsführer haben die für die benannten Berufsangehörigen geltenden Berufspflichten zu beachten und das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung für die Gesellschaft nachzuweisen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 04.07.2011 Diehl b) Fall 2 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.