Handelsregister · HRB 21050
Chronologischer Auszug
Gerstmeier Recycling GmbH · Amtsgericht Augsburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gerstmeier Recycling GmbH b) Oettingen c) Vornahme von Baggerarbeiten und Betrieb eines Lohnunternehmens. Hierzu gehören insbesondere Recycling von Baustoffen und Herstellung von Schotter. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Gerstmeier, Alwin, Fremdingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2004. | a) 14.02.2005 Hübler b) Gesellschaftsvertrag Bl. 2 SB; | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Nördlinger Straße 8, 86732 Oettingen i.Bay. | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nördlingen vom 03.06.2011 (Az. 2 IN 48/11) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG. | a) 09.06.2011 Diemer b) Allgemeine Vertretungsregelung und besondere Vertretungsbefugnis des/der Vertretungsberechtigten von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG als unrichtig gekennzeichnet. (Fall 3) | |||
| 3 | b) Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nördlingen vom 30.01.2014 (Az. 2 IN 48/11) nach Abhaltung eines Schlusstermins im schriftlichen Verfahren aufgehoben worden. | a) 12.02.2014 Diemer b) (Fall 5) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.