Handelsregister · HRB 106140

Chronologischer Auszug

Germann Kunststofftechnik GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Germann Kunststofftechnik GmbH

b)
Neuenstadt

c)
Herstellung und Handel von Kunststoffteilen
aller Art, speziell Spritzguß-, Preß- und
Ziehteilen aus Thermoplast und Duroplast
sowie Konstruktion, Herstellung und Handel
von Werkzeugen zur Produktion solcher
Teile.
300.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Braun, Werner, Kaufmann, Neuenstadt
Geschäftsführer:
Scheuermann, Bernhard, Techniker,
Haßmersheim
Geschäftsführer:
Braun, Andreas, Dipl Ing. (FH), Neuenstadt
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.07.1996
a)
07.11.2006
Schwaiger

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
07.11.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 17.09.1996
Gesellschaftsvertrag und
Beschluss
Sonderband
Blatt 4-9
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Daimlerstr. 6, 74196 Neuenstadt
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 29.12.2009
(17 IN 845/09 u.a.) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Der Gesellschaft ist ein allgemeines Verfügungsverbot
auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
07.01.2010
Staiger
3a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gem. § 384 FamFG von Amts wegen wird
vermerkt: die bisher eingetragene konkrete
Vertretungsregelung des Geschäftsführers gilt
nicht automatisch auch für den Liquidator.

b)
Der bisherige Geschäftsführer ist nunmehr
Liquidator:
Braun, Werner, Kaufmann, Neuenstadt
Der bisherige Geschäftsführer ist nunmehr
Liquidator
Liquidator:
Scheuermann, Bernhard, Techniker,
Haßmersheim
Der bisherige Geschäftsführer ist nunmehr
Liquidator:
Braun, Andreas, Dipl Ing. (FH), Neuenstadt
b)
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 17 IN 845/09)
aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
11.02.2010
Staiger

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.