Handelsregister · HRB 125513
Chronologischer Auszug
German Watch Company GWC GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) German Watch Company GWC GmbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Zeil 109, 60313 Frankfurt am Main c) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Import und Export von Uhren sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Heilesen, Christian Kwok-Leun Yau, Honkong / China, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2020 mit Änderung vom 28.09.2020 und 29.10.20210. Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Handewitt (bisher Amtsgericht Flensburg HRB 14310 FL) nach Frankfurt am Main beschlossen. | a) 25.11.2021 Hewlett b) Fall 1 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 420/24 Ge) vom 15.11.2024 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 26.11.2024 Walter b) Fall 4 | ||||
| 3 | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 420/24 Ge) vom 23.04.2025 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 02.06.2025 Krämer b) Fall 7 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.