Erwerb und die Verwaltung in- und ausländischer Gesellschaftsbeteiligungen sowie als persönlich haftende Gesellschafterin für solche Unternehmen tätig zu werden, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, insbesondere solche der Friedhelm Loh Group.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dieter Meuser
Dornburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.10.2000 zuletzt geändert am 20.03.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 8.12.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen und im übrigen vollständig neu gefaßt.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma und Sitz) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.11.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 8 - 12 Sonderband
Blatt 32 ff Sonderband
Blatt 39 ff. Sonderband
Fall 7
Fall 8
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Fall 18
Fall 20
Fall 22
Fall 23
Fall 24
Fall 25
Fall 26
Fall 27
Fall 28
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.