Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf ordentlichen Mitgliedern des Vereins. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass für alle Rechtshandlungen, die den Verein zu vermögensrechtlichen Leistungen von mehr als 1.000.- DM verpflichten, ein wirksamer Beschluss des Vorstandes erforderlich ist. Rechtshandlungen, die den Verein zu vermögensrechtlichen Leistungen von mehr als 5.000.- DM verpflichten, müssen von allen im Amt befindlichen Vorstandsmitgliedern schriftlich genehmigt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Karl-Heinz Bauer
Berlin
274
Joachim Kaufmann
Falkensee
274
Uta Noruschat
Berlin
274
Karsten Richter
Berlin
274
Elisabeth Rodemeier
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.