Die Geringhoff Verwaltungs-GmbH und ihre Geschäftsführer sind von dem Verbot des Selbstkontrahierens ( § 181 BGB) befreit. Kommanditist(in)
Udo Geringhoff
Münster
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.08.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.12.2003.
Ausgliederungs- und Übernahmevertrag / Zustimmungsbeschlüsse Bl.4-44 Sbd
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 1.12.2003/29.03.2004 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 29.03.2004 das von dem Einzelkaufmann Geringhoff, Udo, Münster ,geb. am 28.09.1969 unter der Firma Theodor Geringhoff u. Sohn , Inhaber Udo Geringhoff e.K. in Münster (HR A 952) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.04.2004 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.