Handelsregister · HRB 11880

Chronologischer Auszug

Gerharz Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Krefeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Elspaß-Gerharz Steuerberatungs
gesellschaft mbH

b)
Krefeld

c)
Gegenstand des Unternehmens sind die für
Steuerberater zulässigen Tätigkeiten nach
§§ 33 und 57 Abs. 3 StBerG.
Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbarenden
Tätigkeiten. Dies sind insbesondere
gewerbliche Tätigkeiten (vgl. § 57 Abs. 4
Nr. 1 StBerG).
Die Gesellschaft darf alle nach Berufsrecht
zulässigen Geschäfte eingehen, die
geeignet sind, den Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie
kann andere Steuerberatungspraxen
übernehmen. Die Gründung von sowie die
Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen
Gesellschaften ist nur im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen möglich. Sie
kann auch Bürogemeinschaften und
Kooperationen eingehen sowie
Zweigniederlassungen errichten, soweit
dies im Rahmen der berufsrechtlichen
Voraussetzungen (§§ 72 Abs. 1, 34 Abs. 2,
56 Abs. 3 StBerG) möglich ist.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Abweichend davon kann
die Gesellschafterversammlung
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann
auch einzelne oder alle Geschäftsführer von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreien.Die
Gesellschafterversammlung darf nur
Geschäftsführern, die Steuerberater sind,
Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von §
181 BGB erteilen. Sind zwei Geschäftsführer
bestellt, von denen nur einer Steuerberater ist,
muss diesem Einzelvertretungsbefugnis erteilt
werden. Wird die Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser
Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten,
muss mindestens einer der Geschäftsführer
Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten, muss der
Geschäftsführer Steuerberater sein.

b)
Geschäftsführer:
Elspaß, Thomas, Krefeld, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Gerharz, Peter, Krefeld, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2008
a)
27.02.2008
Bussmann
2a)
Gerharz Steuerberatungsgesellschaft mbH

b)
Geschäftsanschrift:
Steinstraße 127, 47798 Krefeld
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Elspaß, Thomas, Krefeld, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2010 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Änderung der Firma beschlossen.
a)
15.03.2010
Deussen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.