Handelsregister · HRB 6165

Registerinformationen

Gerhardt Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Friedberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gerhardt Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Butzbach
Geschäftsanschrift
In der Alböhn 9, 35510 Butzbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6165
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
21.06.2022
Abrufstand
04.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Gerhardt Bauzentrum GmbH & Co. KG mit Sitz in Butzbach, die den Betrieb eines Baumarkts und damit insbesondere den Handel mit sämtlichen Waren und Produkten, die im Bereich des Bauens Verwendung finden zum Gegenstand hat.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Jörg Stangl

Butzbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Christian Jost

Buseck

Einzelprokura
Prokurist(in)

Eva Stangl

Butzbach

Einzelprokura
Prokurist(in)

Ragna Langer

Butzbach

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 27.10.2005
  • Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 4 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag Blatt 5 ff. Sonderband
  • Fall 2
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.