Handelsregister · HRB 5298

Registerinformationen

Gerhardt Beteiligungs GmbH · Amtsgericht Wetzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gerhardt Beteiligungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Haiger
Geschäftsanschrift
Eichstück 2-4, 35708 Haiger

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5298
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Letzte Eintragung
28.03.2023
Abrufstand
05.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Übernahme der Geschäftsführung von Unternehmen,die Bauarbeiten jeglicher Art, insbesondere Hoch-, Tief- und Straßenbau, ausführen, Baustoffe und Baufertigteile gewinnen bzw. herstellen und vertreiben oder ihr Sachanlagevermögen an derartige Unternehmen ganz oder teilweise verpachten

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Jürgen Scholl

Haiger

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Heiko Scholl

Herborn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 7.7.2006
  • Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Freitext

  • Blatt 1 ff. Sonderband
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und solchen Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  • Fall 4
  • Fall 5

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