Geschäftsführung der HBSK dritte Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG als deren persönlich haftende Gesellschafterin, deren Gegenstand der Erwerb und die Verwaltung von Haus- und Grundvermögen sowie der Erwerb und die Verwaltung von weiteren Vermögensgegenständen ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Constantin Krukenberg
Dorsten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Dorsten beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.