Gestaltung, Herstellung und Montage von Edelstahlkonstruktionen sowie der Vertrieb von Gegenständen aller Art in Edelstahl und Stahl, daneben der Bau, Umbau und die Wartung von Klär- und Wasserreinigungsanlagen, die chemische, mechanische und biologische Behandlung von Abwasser, Wasseraufbereitung und Verteilung, Neutralisation, Emulsionsspaltung, Phosphorelimination, Recycling von Wasser sowie der Betrieb eines eigenen Analyse-Labors zur Ermittlung von umweltrelevanten lnhaltsstoffen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gerhard Engelfried
Stuttgart
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.06.1995 mit Nachtrag vom 15.01.1996 und 24.01.1996
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstnad des Unternehmens) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.10.2005.
Tag der ersten Eintragung: 08.05.1996
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 11/17, 24
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 28.06.2018 (12 IN 312/18) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 12 IN 312/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.