Handelsregister · HRB 52269

Registerinformationen

Gerefin GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gerefin GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift
Wiesenhüttenstraße 11, 60329 Frankfurt am Main
Kapital
1.000.000,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 52269
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
10.06.2026
Abrufstand
22.07.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie von sonstigen Vermögensgegenständen aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Alexis Demarcq

Wasquehal

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2001 zuletzt geändert am 04.04.2001
  • Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2025 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 11 ff. Sonderband
  • Fall 3
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 11
  • Fall 15
  • Fall 16

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsplans über die grenzüberschreitende Verschmelzung zur Aufnahme vom 09.04.2026 mit der Agache S.C.A. mit Sitz in Paris/Frankreich (Registre du Commerce et des Sociétés de Paris 314685454) (Société en Commandite par Actions - Kommanditgesellschaft auf Aktien nach französischem Recht) verschmolzen. Die Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Verschmelzung zur Aufnahme liegen nach deutschem Recht vor. Alle erforderlichen Verfahren und Formalitäten sind nach deutschem Recht erledigt. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.