Handelsregister · VR 281427

Chronologischer Auszug

Geraer Volleyballclub e.V. · Amtsgericht Gera

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Geraer Volleyballclub e.V.

b)
Gera
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Bestellt:
Vorstand:
Hiller, Wolfgang, Gera, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorstand:
Müller, Klemens, Gera, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Vorstand:
Gerald Günter, Fiß, Bad Dürrenberg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 16.05.2011 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom
28.02.2012.
a)
27.05.2014
Winter

b)
Satzung Bl. 31 ff. SB;

Tag der ersten Eintragung:
30.05.2011.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2a)
Der Verein wird durch den Präsidenten und einem
weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.

b)
Bestellt:
Präsident:
Eichler, Karsten, Gera, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Eck, Günter, Gera, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Wagner, Armin, Gera, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
Vorstand:
Hiller, Wolfgang, Gera, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Müller, Klemens, Gera, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstand:
Gerald Günter, Fiß, Bad Dürrenberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.12.2016 hat die Änderung der §§ 9 (Präsidium) und
13 (Einberufung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
a)
19.04.2017
Winter

b)
Neue Satzung Bl. 41 ff. SB.
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2022 hat die Änderung der §§ 9 (Präsidium) und
12 (Zuständigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
a)
26.10.2022
Jung

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.