Georg Wellmann Großhandlung Gärtnerei- und Bindereibedarf GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Lohne
Geschäftsanschrift
Industriering 6, 49393 Lohne
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 110589 früher Amtsgericht Vechta
Gericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Letzte Eintragung
17.07.2025
Abrufstand
04.04.2026
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Gärtnerei- und Bindereibedarf. Die Gesellschaft darf andere Unernehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten und sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Gesellschaft zu fördern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stephan Wellmann
Lohne
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Tag der ersten Eintragung: 29.01.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 1606 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 18.10.2005.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.12.1989 zuletzt geändert am 22.12.1998
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.