Betonwerk Hohne, Zweigniederlassung der Firma Georg Röpe Baustoffe + Betonwerke GmbH & Co. KG mit Hauptsitz in Uelzen
Hohne
Zweigniederlassung
Liessow Beton, Zweigniederlassung der Firma Georg Röpe, Baustoffe-Kohlen, Uelzen
Liessow
Zweigniederlassung
"Betonwerk Wesendorf, Zweigniederlassung der Firma Georg Röpe, Baustoffe-Kohlen,
Wesendorf
Zweigniederlassung
Betonwerk Badeborn, Zweigniederlassung der Firma Georg Röpe Baustoffe+Betonwerke GmbH & Co. KG
Badeborn
Zweigniederlassung
Betonwerk Uelzen-Hafen, Zweigniederlassung der Firma Georg Röpe Baustoffe+Betonwerke GmbH & Co. KG
Uelzen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Über das Vermögen der Gesellschaft ism am 27.08.2005 um 11:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden (Amtsgericht Uelzen, 7 IN 131/05).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.11.1934 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.12.2005.
Zweigniederlassung unter Firma
Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 40 Nr. 2 HRV n.F. von Amts wegen ergänzt.
Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 40 Nr. 2 HRV n.F. von Amts wegen ergänzt bei:
Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 40 Nr. 2 HRV n.F. von Amts wegen ergänzt bei:
Insolvenz
Die Gesellschaft ist als Folge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.