Die Verwaltung und Vermietung eigenen Vermögens, sowie die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters bei der Firma Nockel GmbH & Co. KG in Mannheim (HRA 5104), sowie die Beteiligung an fremden Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Georg Nockel
Mannheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Petra Nockel
Mannheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2005.
Gesellschaftsvertrag vom 19.09.1978 zuletzt geändert am 12.07.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.06.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Nockel Verwaltungs GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 10208) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.