Eigene Vermögensverwaltung in Geld- und Sachwerten. Hierzu zählen auch die An- und Vermietung sowie Erwerb und Veräußerung von Gebäuden, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren und Beteiligungen, mittelbar oder unmittelbar an anderen Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ulrich Neff
Heidenheim an der Brenz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Jörg Neff
Heidenheim an der Brenz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.03.1899 mit Änderung vom 18.12.1965 zuletzt geändert am 18.11.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Bekanntmachungen), § 8 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 11 (Geschäftsführerhandlungen die der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürfen), § 12 (Gesellschafterversammlung), § 13 (Einberufung der Gesellschafterversammlung), § 14 (Stimmrecht) und § 18 (Geschäftsjahr, Rechnungslegung) beschlossen.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.11.2006.
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 183
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.