Kiesausbeutung und Kiesaufbereitung, Durchführung von Baggerarbeiten und Tätigkeit als Fuhrunternehmer.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Georg Heindl
Rimsting
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Stephan Heindl
Rimsting
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.02.1992 zuletzt geändert am 05.12.1996
Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2021 hat folgende Änderungen der Satzung beschlossen: - §§ 6 (Leistung der Einlage) und 8 (Vorkaufsrecht) sowie die "Anlage zu § 6 der Satzung der Firma Georg Heindl GmbH" entfallen jeweils ersatzlos; - der bisherige § 7 (Abtretung von Geschäftsanteilen) ist künftig § 6 und der bisherige § 9 (Abtretung von Ansprüchen gegen die Gesellschaft) ist künftig § 7; die künftigen §§ 6 und 7 sind geändert; - § 8 (Tod eines Gesellschafters) wird neu eingefügt; - der bisherige § 10 (Einziehung von Geschäftsanteilen) entfällt und wird ersetzt durch den neu eingefügten § 9 (Einziehung von Geschäftsanteilen); - § 10 (Abfindung ausscheidender Gesellschafter) wird neu eingefügt; - §§ 12 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot) und § 14 (Gewinnverwendung) sind geändert
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.03.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3 So.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.