Die Planung, Erstellung und der Vertrieb von Steuerungssystemen von Maschinen und maschinellen Anlagen, die Herstellung von elektrischen Schaltanlagen und zugehörigen Bedienstationen sowie der Vertrieb und die Druchführung von Elektroinstallationen. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Mark Georg
Kreuztal
Einzelprokura Prokurist(in)
Michael Jäger
Hilchenbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Hans-Peter Lepschy
Siegen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Jürgen Flick
Kreuztal
Geschäftsführer(in)
Andreas Otto
Kreuztal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 22. September 2003 hat beschlossen, das Stammkapital der Gesellschaft von EURO 50.000,00 um EUR 100.000,00 auf EURO 150.000,00 durch Bareinzahlung zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) dementsprechend zu ändern. Die Kapitalerhöhung ist zu 50% durchgeführt. Der Restbetrag ist fällig per 30. Januar 2004.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht zur Alleinvertretung erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 4 ff Sdbd.
Tag der ersten Eintragung: 18.08.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.10.2003.
Beschluß u. Neufassung des Gesellschaftsvertrages Bl.11 ff.
Textattribute in Fall 1 und 2 von Amts wegen berichtigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.