Handelsregister · GnR 941

Chronologischer Auszug

Genussdorf Eppenschlag für regionale Vermarktung eG · Amtsgericht Passau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Genussdorf Eppenschlag für regionale
Vermarktung eG

b)
Eppenschlag

c)
Gegenstand des Unternehmens ist:
- Der Betrieb des Gasthauses "Beim Alten
Bräu" in Eppenschlag
- die Organisation eines Genuss- und
Bauernmarktes
- Betrieb einer Bauernmarkthalle für
regionale und Bioprodukte
- Ausbau einer Genuss-Akademie mit
Workshops, Seminaren und
Kochvorführungen
- der Betrieb eines Verkaufsladens für
Grundnahrungsmittel, Konditorei- und
Bäckereiartikel mit angeschlossenem
Café
- Revitalisierung der Getreidemühle in
Kraftmühle mit regionalen Bio-
Getreidesorten.
Keine Nachschusspflicht.a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Schmid, Peter, Eppenschlag,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Mittermüller, Michael, Eppenschlag,
*XX.XX.XXXX
a)
Eingetragene Genossenschaft
Satzung errichtet am 25.11.2021.
a)
03.05.2022
Kohout
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Mittermüller, Michael, Eppenschlag,
*XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Sinnhuber, Birgit, Eppenschlag,
*XX.XX.XXXX
a)
21.11.2023
Kohout
3b)
Über das Vermögen der Genossenschaft ist
durch Beschluss des Amtsgerichts Passau
vom 02.12.2024 (Az. IN 342/2024) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind. Unter diese Anordnung fällt auch die
Einziehung von Außenständen.
a)
04.12.2024
Kohout

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.