Handelsregister · GnR 941
Chronologischer Auszug
Genussdorf Eppenschlag für regionale Vermarktung eG · Amtsgericht Passau
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Genussdorf Eppenschlag für regionale Vermarktung eG b) Eppenschlag c) Gegenstand des Unternehmens ist: - Der Betrieb des Gasthauses "Beim Alten Bräu" in Eppenschlag - die Organisation eines Genuss- und Bauernmarktes - Betrieb einer Bauernmarkthalle für regionale und Bioprodukte - Ausbau einer Genuss-Akademie mit Workshops, Seminaren und Kochvorführungen - der Betrieb eines Verkaufsladens für Grundnahrungsmittel, Konditorei- und Bäckereiartikel mit angeschlossenem Café - Revitalisierung der Getreidemühle in Kraftmühle mit regionalen Bio- Getreidesorten. | Keine Nachschusspflicht. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Schmid, Peter, Eppenschlag, *XX.XX.XXXX Vorstand: Mittermüller, Michael, Eppenschlag, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragene Genossenschaft Satzung errichtet am 25.11.2021. | a) 03.05.2022 Kohout | |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Mittermüller, Michael, Eppenschlag, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Sinnhuber, Birgit, Eppenschlag, *XX.XX.XXXX | a) 21.11.2023 Kohout | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Genossenschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 02.12.2024 (Az. IN 342/2024) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. | a) 04.12.2024 Kohout |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.