Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Genossenschaft niedergelassener Chirurgen und ambulanter Operateure Niedersachsen eG
- Rechtsform
- Eingetragene Genossenschaft
- Sitz
- Walsrode
Handelsregister · GnR 200019
Genossenschaft niedergelassener Chirurgen und ambulanter Operateure Niedersachsen eG · Amtsgericht Walsrode
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
Sicherung der wirtschaftlichen Existenz freiberuflich tätiger Chirurgen und ambulanter Operateure insbesondere durch die Verbesserung der einnehmen aus kassenärztlicher Tätigkeit durch die Schafftung flexibler Reaktionsmöglichkeiten auf neue gesetzliche und politische Veränderungen; die Sicherstellung, Verbesserung und Förderung der medizinischen Versorgung im Bereich der Chirurgie und des ambulanten Operierens im Sinne einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Patienten unter Berücksichtigung der ökonomischen Effektivität; die Sicherung der Marktposition gegenüber Kostenträgern sowie medizinischen Leistungsanbietern durch qualitative und wirtschaftliche Kooperation und durch Verhandlungskooperation; die Unterstützung der privatärztlichen Tätigkeit der Mitglieder; die Nutzung von Rationalisierungseffekten, z. B. durch die Bildung von Einkaufsgemienschaften, Gerätegemeinschaften, Laborgemeinschaften etc; die Unterstützung der sonstigen wirtschaftlichen Zwecke der Mitglieder; die erbringung sonstiger Dienstleistungen; die politische Interessenvertretung der Mitglieder; die Unterstützung bzw. die Durchführung des Marketings der Mitglieder; die Unterstützung der Mitglieder in wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten durch die Herstellung einer einheitlichen, allen Mitgliedern zur Verfügung stehenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsberatung unter Hinzuziehung eintsprechender Spezialisten auf der Grundlage mit diesen zu schließenden besonderen (Beratungs-) Vereinbarungen. Die Genossenschaft bietet ihren Mitgliedern eine Verbundzertifizierung im Rahmen eines gemeinsamen Qualitätsmanagementsystems mit eimen/einer Qualitätsmanagement-beauftragten. Der/Die Qualitätsmanagementbeauftragte wird vom Vorstand der GNCON eG eingesetzt. Er/Sie erhält ein Durchgriffsrecht in die Praxen, die diese Möglichkeit der Zertifizierung nutzen möchten. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen im Rahmen von § 1 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen die Voraussetzung.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Walsrode
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen VorstandsmitgliedOldenburg
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen VorstandsmitgliedOsnabrück
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen VorstandsmitgliedWeitere Registerangaben
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.