Handelsregister · GnR 847

Registerinformationen

Genossenschaft für Trägergestellung im Bestattungsgewerbe (GTB) eG · Amtsgericht Hamburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Genossenschaft für Trägergestellung im Bestattungsgewerbe (GTB) eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Hamburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 847
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Letzte Eintragung
16.02.2004
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

(1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. (2) Gegenstand des Unternehmens ist Dienstleistung für das Bestattungsgewerbe. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Thorsten Postels

Halstenbek

Vorstand

Frank Kuhlmann

Hamburg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 27.07.1934 zuletzt geändert am 04.05.1979
  • Die Generalversammlung vom 03.05.2001 hat eine Änderung des Statuts in den §§ 37 und 40 beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 10.April 2003 hat das Statut geändert und neu gefaßt.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 10.09.1934
  • Beschluß Bl. 29 SB 4
  • Statut Blatt 41-50 SB 4 Sonderband
  • Eintragung Nr. 1 Spalte 2 vom 07.06.2002 von Amts wegen berichtigt.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • (1) Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft unter Beachtung der in § 15 vorgesehenen Zeichnungsbefugnis. (2) Sie sind in das Mitteilungsblatt des Genossenschaftsverbandes Norddeutschland "DIALOG" in Hannover aufzunehmen. Falls das Blatt nicht mehr erscheint, tritt an seine Stelle bis zur nächsten Mitgliederversammlung, in der ein anderes Veröffentlichungsblatt zu bestimmen ist, der "Bundesanzeiger".

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.