Genossenschaft für Trägergestellung im Bestattungsgewerbe (GTB) eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Hamburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
GnR 847
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Letzte Eintragung
16.02.2004
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
(1) Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. (2) Gegenstand des Unternehmens ist Dienstleistung für das Bestattungsgewerbe. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus wenigstens zwei Mitlgiedern. Zwei Vorstandsmitglieder können rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben. Die Genossenschaft kann auch durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thorsten Postels
Halstenbek
Vorstand
Frank Kuhlmann
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.07.1934 zuletzt geändert am 04.05.1979
Die Generalversammlung vom 03.05.2001 hat eine Änderung des Statuts in den §§ 37 und 40 beschlossen.
Die Generalversammlung vom 10.April 2003 hat das Statut geändert und neu gefaßt.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 10.09.1934
Beschluß Bl. 29 SB 4
Statut Blatt 41-50 SB 4 Sonderband
Eintragung Nr. 1 Spalte 2 vom 07.06.2002 von Amts wegen berichtigt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
(1) Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft unter Beachtung der in § 15 vorgesehenen Zeichnungsbefugnis. (2) Sie sind in das Mitteilungsblatt des Genossenschaftsverbandes Norddeutschland "DIALOG" in Hannover aufzunehmen. Falls das Blatt nicht mehr erscheint, tritt an seine Stelle bis zur nächsten Mitgliederversammlung, in der ein anderes Veröffentlichungsblatt zu bestimmen ist, der "Bundesanzeiger".
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.