Handelsregister · GnR 369
Chronologischer Auszug
Genossenschaft für Kranken- und Personenbeförderung Sachsen-Anhalt eG · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Kapital/Nachschusspflicht | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Genossenschaft für Kranken- und Personenbeförderung Sachsen-Anhalt eG b) Köthen (Anhalt) c) Förderung der wirtschaftlichen und gewerblichen Interessen der Mitglieder, Abschluss und Management von Verträgen mit gesetzlichen und privaten Kostenträgern der Kranken- und Personenbeförderung, Kooperation mit ambulanten und stationären medizinischen Einrichtungen sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, Organisation des Qualitätsmanagements und Controllings, Marketing/Öffentlichkeits- und Medienarbeit, Zusammenarbeit mit kommunalen und politischen Organen sowie sonstigen Entscheidungsträgern. | Keine Nachschusspflicht. Das Mindestkapital beträgt 80 % des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt: Vorstand: Junkert, Christian, Südliches Anhalt OT Wieskau, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Duldhardt, Björn, Quedlinburg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 29.08.2022. | a) 15.02.2023 Schmelzer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.