Handelsregister · GnR 263
Chronologischer Auszug
Genossenschaft für fortschrittliche Gemeindeplanung eG · Amtsgericht Krefeld
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Genossenschaft für fortschrittliche Gemeindeplanung eG b) Willich c) a. Nachhaltige und fortschrittliche Entwicklung von Städten und Gemeindeflächen (Vermittlung von Aufträgen) im Auftrag einer Kommune, Gemeinde oder Stadt. (Nicht als Bauträger und/oder Baununternehmen); Vermittlung von Aufträgen - allgemein in und für die gesamte Immobilienwirtschaft. Kauf von Immobilien - jeglicher Art - ausschließlich auf und für eigene Rechnung (nicht im Kundenauftrag). Intensive Suche nach solchen Immobilien, bundesweit, in der EU und außerhalb der EU; Weiterverkauf der eigenen Immobilien im eigenen Ermessen und/oder nach Beauftragung einer Teilungserklärung; b. die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übenehmen. | Das Mindestkapital beträgt 60 % der eingezahlten Geschäftsanteile. Eine Nachschusspflicht der Genossen besteht nicht. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Solange die Genossenschaft weniger als 20 Mitglieder hat, wird nur ein Vorstand bestellt. Er wird vom Aufsichtsrat bzw. solange kein Aufsichtsrat besteht, von der Generalversammlung bestellt und abberufen. Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied können zwei Vorstandsmitglieder rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben. Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit. b) Vorstand: Schmitz, Christian, Willich, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 15.10.2018 mit Änderung vom 17.07.2019 | a) 11.12.2019 Schultes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.