Handelsregister · GnR 263

Chronologischer Auszug

Genossenschaft für fortschrittliche Gemeindeplanung eG · Amtsgericht Krefeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Genossenschaft für fortschrittliche
Gemeindeplanung eG

b)
Willich

c)
a. Nachhaltige und fortschrittliche
Entwicklung von Städten und
Gemeindeflächen (Vermittlung von
Aufträgen) im Auftrag einer Kommune,
Gemeinde oder Stadt. (Nicht als
Bauträger und/oder Baununternehmen);
Vermittlung von Aufträgen - allgemein in und für die gesamte
Immobilienwirtschaft. Kauf von
Immobilien - jeglicher Art - ausschließlich
auf und für eigene Rechnung (nicht im
Kundenauftrag). Intensive Suche nach
solchen Immobilien, bundesweit, in der
EU und außerhalb der EU; Weiterverkauf
der eigenen Immobilien im eigenen
Ermessen und/oder nach Beauftragung
einer Teilungserklärung;
b. die Entwicklung und der Betrieb von
Wohn- und Geschäftsimmobilien. Die
Genossenschaft kann dazu Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
anfallenden Aufgaben übenehmen.
Das Mindestkapital beträgt 60 %
der eingezahlten
Geschäftsanteile.

Eine Nachschusspflicht der
Genossen besteht nicht.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Mitgliedern. Solange die
Genossenschaft weniger als 20
Mitglieder hat, wird nur ein Vorstand
bestellt. Er wird vom Aufsichtsrat bzw.
solange kein Aufsichtsrat besteht, von
der Generalversammlung bestellt und
abberufen. Besteht der Vorstand aus
mehr als einem Mitglied können zwei
Vorstandsmitglieder rechtsverbindlich
für die Genossenschaft zeichnen und
Erklärungen abgeben. Ist nur ein
Vorstand bestellt, so vertritt er die
Genossenschaft allein. Die
Vorstandsmitglieder sind von den
Beschränkungen des § 181 2. Alt.
BGB befreit.

b)
Vorstand:
Schmitz, Christian, Willich,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 15.10.2018 mit Änderung vom
17.07.2019
a)
11.12.2019
Schultes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.