Handelsregister · GnR 8104

Registerinformationen

Genossenschaft für Bauen u. Wohnen eG · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Genossenschaft für Bauen u. Wohnen eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Bad Vilbel

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 8104
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
01.03.2023
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1. genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallende Aufgaben eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens übernehmen. Die Genossenschaft darf nur die durch das Recht über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen zugelassenen Geschäfte und Maßnahmen betreiben. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Bezirk des Amtsgerichts Bad Vilbel. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen die Voraussetzungen. 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben,veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räumen für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Antje Rinn

Frankfurt am Main

Vorstand

Edwin Lotz

Bad Vilbel

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Sie müssen Mitglieder der Genossenschaft sein.
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzungsänderung Blatt 173 ff. d. A.
  • Statut Bl. 4 ff. Sonderband Statutenänderung Bl. 128 - 135 Sonderband
  • Fall 4
  • Fall 6
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 13
  • Fall 14
  • Fall 15
  • Fall 18
  • Fall 19
  • Fall 20

Satzung

  • Statut vom 06.12.1908 zuletzt geändert am 04.12.2001
  • Die Generalversammlung vom 01.12.2005 hat eine Änderung des Statuts in § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), § 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 42 (Bekanntmachungen) und § 43 (Prüfung) beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 29.06.2007 hat eine Änderung der Satzung in den §§2 (Zweck und Gegenstand),4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung), 8 (Übertragung der Geschäftsguthaben), 11(Ausschließung eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und -guthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Vertretung), 23 (Augaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstand der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), §31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), §32 (Mitgliederversammlung), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Auskunftsrecht), 38 und 39 (Jahresabschlüsse), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung), 45 (Auflösung) beschlossen. §30 wurde neu eingefügt..
  • Die Generalversammlung vom 29.06.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.