Handelsregister · GnR 100060

Registerinformationen

Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Karlsruhe

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 100060
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
08.10.2021
Abrufstand
29.12.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

a) die Durchführung, Vermittlung und Überwachung von Aufträgen zur Anlage, Pflege und Unterhaltung von Grabstätten (Eigengeschäft), Dekorationen sowie Friedhofsanlagen, b) die treuhänderische Verwaltung, der für die Dauergrabpflege geleisteten Vorauszahlungen, c) durch geeignete Maßnahme (Werbung, Schulung) die Mitglieder und ihren Berufsstand zu fördern.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Alfons Seiterle

Baden-Baden

Vorstand

Harald Wilhelm Haug

Pforzheim

Vorstand

Felix Johannes Ball

Karlsruhe

Vorstand

Maximilian Kocher

Mannheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Statut vom 29.09.1964 zuletzt geändert durch Beschluss vom 27.06.2001
  • Die Generalversammlung vom 16.06.2021 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 15 (Vertretung) beschlossen.
  • Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.11.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 12.02.1965
  • neues Statut: Sonderband AS. 395 ff. Beschluss: Sonderband AS. 369 ff.
  • Beschluss: Sonderband AS. 521 ff.
  • Beschluss: Sonderband AS. 627
  • Beschluss: Sonderband AS. 643 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.