a) die Durchführung, Vermittlung und Überwachung von Aufträgen zur Anlage, Pflege und Unterhaltung von Grabstätten (Eigengeschäft), Dekorationen sowie Friedhofsanlagen, b) die treuhänderische Verwaltung, der für die Dauergrabpflege geleisteten Vorauszahlungen, c) durch geeignete Maßnahme (Werbung, Schulung) die Mitglieder und ihren Berufsstand zu fördern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alfons Seiterle
Baden-Baden
Vorstand
Harald Wilhelm Haug
Pforzheim
Vorstand
Felix Johannes Ball
Karlsruhe
Vorstand
Maximilian Kocher
Mannheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 29.09.1964 zuletzt geändert durch Beschluss vom 27.06.2001
Die Generalversammlung vom 16.06.2021 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 15 (Vertretung) beschlossen.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.11.2006.