Handelsregister · GnR 417

Registerinformationen

GenoPfleGe eG - die Genossenschaft für Pflege und Gesundheit · Amtsgericht Wiesbaden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
GenoPfleGe eG - die Genossenschaft für Pflege und Gesundheit
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Wiesbaden

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 417
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
18.10.2018
Abrufstand
30.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Zweck der Gesellschaft ist es, den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Gegenstand des Unternehmens ist hierbei insbesondere: a) die gemeinsame Interessensvertretung für die Beteiligten im Bereich des Pflege- und Gesundheitswesens tätigen Mitglieder; b) der gebündelte Einkauf von im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit benötigten Gegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens; c) die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen im Bereich des Pflege- und Gesundheitswesens; d) die Zurverfügungstellung von Kooperationspartnern für die beteiligten Einrichtungen und Personen aus dem Bereich des Pflege- und Gesundheitswesens; e) die Erbringung und Vermittlung von Dienst- und Serviceleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Leistungserfassung, Leistungsabrechnung und bachhalterischen und steuerlichen Betreuung in Bezug auf die von den beteiligten Einrichtungen und Personen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit erbrachten Leistungen sowie f) alle weiteren Tätigkeiten, die darauf abzielen, die beteiligten Einrichtungen und Personen aus dem Bereich des Pflege- und Gesundheitswesens im Rahmen ihrer Leistungserbringung zu unterstützen und ihre Interessen in wirtschaftlicher und ideeller Hinsicht zu fördern.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Karla Gerda Kämmer

Essen

Vorstand

Christian Adolf Kölnsperger

Augsburg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Genossenschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder, die zugleich Mitglieder der Genossenschaft und natürliche Personen sein müssen. Gehören der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften oder andere juristische Personen oder Personengesellschaften an, können deren Mitglieder bzw. deren zur Vertretung befugte Personen, soweit sie natürliche Personen sind, ebenfalls in den Vorstand berufen werden.
  • Fall 1
  • Fall 5

Satzung

  • Statut vom 19.07.2014

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.