a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Ezeugung von regenerativer Energie, insbesondere Photovoltaikanlagen (PV) b) die Produktion und der Vertrieb regenerativer Energien, insbesondere Photovoltaik c) die Beteiligung an Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Speicherung regenerativer Energie unter Berücksichtigung von (3) d) das Erstellen von Konzepten für lnteressenten für PV Anlagen und Vermittlung von lnteressenten für PV-Anlagen an Partnerunternehmen e) die Vermietung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie f) das Errichten und Betreiben von PV-Anlagen zur umsetzung des Mieterstrommodells.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Fella
Karlstadt-Heßlar
Vorstand
Wolfgang Krug
Karlstadt-Gambach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung errichtet am 17.03.2010.
Die Generalversammlung vom 29.06.2023 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 Abs. (2) (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 5 Abs. (3) (Kündigung), 7 (Überschrift) (Tod eines Mitglieds), 9 Abs. (1) und (2) (Ausschluss), 10 Abs. (3) und (4)(Auseinandersetzung),15 Abs. (1) (Vertretung), 16 Abs. (2) ( Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 17 Abs. (1) und (2) (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), 18 Abs. (1) (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 19 Abs. (1), (3) und (4) ( Willensbildung), 21 (Gewährung von Krediten oder besonderen Vorteilen an Vorstandsmitglieder), 22 Abs. (10) und (11) (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 23 Abs. (1) (gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 Abs, (2) (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 Abs. (3), (4) und (6) (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 Abs. (4) (Ausübung der Mitgliedsrechte), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 Abs. (2) (Mehrheitserfordernisse), 33 Abs. (1) (Abstimmungen und Wahlen), 35 Abs. (2) (Versammlungsniederschrift), Ergänzung von §§ 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung), 36 b ) Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung), 36 c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton), 37 Abs. (3)(Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 39 (Andere Ergebnisrücklagen), 41(Geschäftsjahr), 43 (Verwendung des Jahresüberschusses), 46 Abs. (1)(Bekanntmachungen), 48 (Mitgliedschaften).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.