Handelsregister · HRB 112968
Chronologischer Auszug
Genesis Unterstützungskasse UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Genesis Unterstützungskasse UG (haftungsbeschränkt) b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Am Niddatal 3, 60488 Frankfurt am Main c) Die Gesellschaft ist eine überbetriebliche Unterstützungskasse im Sinne des Betriebsrentengesetzes und eine soziale Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Kör-perschaftssteuergesetz. Zur Wahrung des Charakters einer sozialen Einrichtung sind die Organe der Unterstützungskasse verpflichtet, die steuerlichen Vorschriften der §§ 1 bis 3 Körperschaftssteuer- Durchführungsverordnung (KStDV) in jeweiliger Fassung zu befolgen. Ausschließlicher und unabänderlicher Gegenstand des Unternehmens ist die Führung einer Unterstützungskasse, die freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützungen an Betriebsangehörige und/oder frühere Betriebsangehörige von Arbeitgebern sowie an Hinterbliebene der genannten Betriebsangehörigen (in der Folge: Leistungsempfänger) im Rahmen einer betrieblichen Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gewährt. Arbeitgeber, die ihre betriebliche Altersversorgung über die Unterstützungskasse durchführen, werden nachfolgend als "Trägerunternehmen" bezeichnet. Als Betriebsangehörige eines Trägerunternehmens gelten auch Personen, die in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis zum Trägerunternehmen stehen sowie solche, für die der Betrieb durch ihre soziale Abhängigkeit oder eine sonstige enge Bindung als Mittelpunkt der Berufstätigkeit anzusehen ist und ihnen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass ihrer Tätigkeit für das Trägerunternehmen von diesem zugesagt worden sind. Betriebsangehörige, die über den Zeitpunkt der Pensionierung hinaus im Betrieb beschäftigt werden, sind ebenfalls Betriebsangehörige im Sinne des vorstehenden Satzes. Vor Eintritt des Versorgungsfalls aus den Trägerunternehmen ausscheidende Betriebsangehörige gehören weiterhin zum Kreis der Leistungsempfänger der Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse setzt ihr Vermögen und ihre Einkünfte ausschließlich und unmittelbar zur Verfolgung ihrer satzungsmäßigen Zwecke als Unterstützungskasse ein. | 200,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Dahlmann, Niklas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2018 | a) 06.09.2018 Hewlett b) Fall 1 |
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