Gemeinsames Kommunalunternehmen Winterling Immobilien Anstalt des öffentlichen Rechts der Bayerischen Kommunen Arzberg, Kirchenlamitz, Röslau und Schwarzenbach an der Saale · Amtsgericht Hof
Gemeinsames Kommunalunternehmen Winterling Immobilien Anstalt des öffentlichen Rechts der Bayerischen Kommunen Arzberg, Kirchenlamitz, Röslau und Schwarzenbach an der Saale
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Röslau
Geschäftsanschrift
Schützenstraße 6, 95158 Kirchenlamitz
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRA 4468
Gericht
Amtsgericht Hof
Letzte Eintragung
22.12.2020
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
a) Der Erwerb, die Unterhaltung, die Sanierung und die Verwertung der Immobilien des ehemaligen Winterlingkonzerns; hierzu übertragen die Kommunen dem Kommunalunternehmen ausschließlich bezogen auf die Immobilien des ehemaligen Winterlingkonzerns auch die ihnen obliegenden Aufgaben nach dem zweiten Kapitel des BauGB "Besonderes Städtebaurecht". Nicht übertragen wird die Aufgabe der Bauleitplanung, insbesondere der städtebaulichen Planung im Sinne des § 140 Nr. 4 BauGB, sowie die Aufgabe Satzungen i.S.d. zweiten Kapitels des BauGB wie z.B. eine Sanierungssatzung i.S.d. § 142 BauGB zu erlassen. b) die langfristige Vermietung bzw. Verpachtung der Immobilien, soweit keine andere Nutzung wirtschaftlicher erscheint. Hierzu gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des gemeinsamen Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus einem Mitglied, das einzeln vertritt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Cäcilia Scheffler
Hof
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts.
Satzung
Satzung vom 26.11.2013.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung vom 24.02.2016 die Änderung der §§ 6 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats), 7 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrats) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.