Handelsregister · HRA 4902

Chronologischer Auszug

Gemeinsames Kommunalunternehmen Jura (gKU) · Amtsgericht Ansbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.09.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gemeinsames Kommunalunternehmen Jura
(gKU)

b)
Nennslingen
Geschäftsanschrift:
Schmiedgasse 1, 91790 Nennslingen

c)
Die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung
von Projekten und neuen Geschäftsfeldern im
Bereich der Energieerzeugung,
Energiespeicherung und Energieversorgung
aus Erneuerbaren Energien und Wasserstoff.
Hierzu zählt insbesondere die Identifizierung
von neuen Geshäftsfeldern im Bereich der
Erneuerbaren Energien und die Entwiclung von
Konzpten zur sauberen Energieerzeugung und
-versorgung; die Unterstützung der Träger bei
der Gebietsentwicklung im Bereich der
Erneuerbaren Energien sowie der frühzeitigen
Sicherung geeigneter Flächen; der Aufbau
einer geeigneten Plattform zur Bündelung
sämtlicher Anliegen im Bereich der
Erneuerbaren Energien sowie die Erbringung
von Betriebsführungsleistungen für
Projektgesellschaften; die Koordination der
bestehendenn und dort verbleibenden
Aufgaben zur Energieversorgung auf Ebene
der Kommunen; Leistungen im Bereich
Telekommunikation insbesondere Planung,
errichtung, Betrieb, Instandhaltung,
Erneuerung, Änderung und Erweiterung von
Telekommunikationseinrichtungen und netzen einschließlich sämtlicher damit in
Zusammenhang stehender Dienstleistungen
und artverwandter Tätigkeiten, soweit dies
kommunalrechtlich zulässig ist und die
Kommunen dies nicht in eigner Verantwortung
selbst erfüllen.
a)
Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren
Mitglied/ern. Ab Gründung einer Projektgesellschaft
soll der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern
bestehen. Die Mitglieder des Vorstands sind
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

b)
Bestellt:
Vorstand:
Kraft, Stefan, Weißenburg i. Bay., *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung vom 19.12.2024.
a)
03.06.2025
Lenz
2c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt:
Die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung
von Projekten und neuen Geschäftsfeldern im
Bereich der Energieerzeugung,
Energiespeicherung und Energieversorgung
aus Erneuerbaren Energien und Wasserstoff.
Hierzu zählt insbesondere die Identifizierung
von neuen Geshäftsfeldern im Bereich der
Erneuerbaren Energien und die Entwicklung
von Konzepten zur sauberen
Energieerzeugung und -versorgung; die
Unterstützung der Träger bei der
Gebietsentwicklung im Bereich der
Erneuerbaren Energien sowie der frühzeitigen
Sicherung geeigneter Flächen; der Aufbau
einer geeigneten Plattform zur Bündelung
sämtlicher Anliegen im Bereich der
Erneuerbaren Energien sowie die Erbringung
von Betriebsführungsleistungen für
Projektgesellschaften; die Koordination der
bestehendenn und dort verbleibenden
Aufgaben zur Energieversorgung auf Ebene
der Kommunen; Leistungen im Bereich
Telekommunikation insbesondere Planung,
errichtung, Betrieb, Instandhaltung,
Erneuerung, Änderung und Erweiterung von
Telekommunikationseinrichtungen und netzen einschließlich sämtlicher damit in
Zusammenhang stehender Dienstleistungen
und artverwandter Tätigkeiten, soweit dies
kommunalrechtlich zulässig ist und die
Kommunen dies nicht in eigner Verantwortung
selbst erfüllen.
a)
10.06.2025
Lenz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.