Handelsregister · HRB 754236

Chronologischer Auszug

Gemeinsam für Trinkwasser GmbH Sachverständigenbüro Georg Fritz · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.09.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Firma geändert; nun:
Gemeinsam für Trinkwasser GmbH
Sachverständigenbüro Georg Fritz

b)
Sitz verlegt; nun:
Karlsruhe
Neue
Geschäftsanschrift:
Hertzstraße 174 A, 76187 Karlsruhe

c)
Projektleitung für Bauherren,
Planungsbüros, Architekten und
ausführende Handwerksbetriebe im
Sanitär, Heizungs- und Klimabereich.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Fritz, Georg, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.03.2020, zuletzt geändert am
29.12.2020.

Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2025 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in
§ 1 (Firma und Sitz) beschlossen.

Der Sitz ist von Vaihingen an der Enz (Amtsgericht Stuttgart
HRB 773390) nach Karlsruhe verlegt.
a)
15.04.2025
Götz

b)
Tag der ersten
Eintragung: 31.03.2020

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.