Handelsregister · HRB 40756

Registerinformationen

Gemeinnütziges Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen GmbH · Amtsgericht Wittlich

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Gemeinnütziges Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Trier
Geschäftsanschrift
Feldstraße 16, 54290 Trier

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 40756
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Letzte Eintragung
01.08.2025
Abrufstand
30.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und die Förderung der katholischen Kirche, insbesondere im Bereich der ambulanten Versorgung durch den Betrieb einer oder mehrerer Hauptbetriebsstätten und gegebenenfalls auch Nebenbetriebsstätten von Medizinischen Versorgungszentren. Zweck der Gesellschaft ist zudem die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Förderung und Erziehung, Volks- und Berufsbildung. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer oder mehrerer Hauptbetriebsstätten und gegebenfalls Nebenbetriebsstätten von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen und nichtärztlichen Tätigkeiten. Dies umfasst auch die Bildung von Kooperationen mit ambulanten, stationären, ärztlichen und nichtärztlichen Erbringern im Gesundheitswesen einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie der besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 AO, die in besonderem Maße den in § 53 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Personen dienen und bei denen mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen den in § 53 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Personen zugute kommt. § 53 Abs. 1 Nr. 1 AO führt solche Personen auf, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft wird alles Erforderliche tun, um die Anforderungen zu erfüllen, die an Einrichtungen der Wohlfahrtspflege gestellt werden. Die in Absatz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke werden teilweise selbst, teilweise auch durch ein planmäßiges Zusammenwirken insbesondere mit dem Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH, der Ambulanter Pflegedienst Mutterhaus der Borromäerinnen gGmbH und dem Villa Kunterbunt e.V. gem. § 57 Abs. 3 AO verwirklicht. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch die Erbringung von Leistungen im Bereich von Geschäftsbesorgungen, Dienstleistungen und Lieferungen sowie durch die Beschaffung und Überlassung von Mobilien, Räumen und Immobilien zur Nutzung im steuerbegünstigten Bereich. Die Gesellschaft kann ihre Aufgaben auch durch die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke erfüllen. Die Gesellschaft ist insoweit und sofern diese Leistungen nicht Gegenstand einer Kooperation i.S.d. § 57 Abs. 3 AO sind eine Fördergesellschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Christian Michael Sprenger

Trier

vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen
Prokurist(in)

Till Beier

Mayen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Geschäftsführer(in)

Markus Hommes

Trier

Prokurist(in)

Lena Erhardt

Perl-Borg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2008
  • Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2013 hat die Änderung des § 2 (Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages und damit die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Zudem wurde eine Änderung von § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 13 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung) sowie das Einfügen von § 21 (Kirchliche Aufsicht, kirchliche Rechtsordnung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt mit neuer Nummerierung neu gefasst.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen und Gesellschafter), § 7 (Bürgschaftserklärung), § 11 (Ärztlicher Leiter), § 17 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 20 (Loyalitäts- und Härteklausel) und § 24 (Salvatorische Klausel) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Gemeinnützigkeit) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.