Handelsregister · VR 20863
Chronologischer Auszug
Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer des Sinfonieorchesters der Musikschule (SOM) der Stadt Rheine e.V. · Amtsgericht Steinfurt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer des Sinfonieorchesters der Musikschule (SOM) der Stadt Rheine b) Rheine | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzender: Dr. Wenner, Willy, Gronau stellvertr. Vorsitzende: Wilp, Elisabeth, Rheine | a) eingetragener Verein Satzung vom 13.01.1996 | a) 07.12.2009 Waterkamp b) Tag der ersten Eintragung: 27.04.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Rheine VR 863 getreten. Freigegeben am 07.12.2009. |
| 2 | a) Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer des Sinfonieorchesters der Musikschule (SOM) der Stadt Rheine e.V. | b) Nicht mehr stellvertr. Vorsitzende: Wilp, Elisabeth, Rheine, *XX.XX.XXXX Nach Ergänzung des Geburtsdatums Vorsitzender: Dr. Wenner, Willy, Gronau, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertr. Vorsitzender: Bumm-Dawin, Christoph, Ochtrup, *XX.XX.XXXX | a) 02.04.2015 Brinkmann b) Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen berichtigend eingetragen bzgl. des "e.V."- Zusatzes im Vereinsnamen. | |
| 3 | b) Nicht mehr stellvertr. Vorsitzender, sondern bestellt als Vorsitzender: Bumm-Dawin, Christoph, Ochtrup, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender, sondern bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Dr. Wenner, Willy, Gronau, *XX.XX.XXXX | a) 01.03.2018 Brinkmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.