Zweck der Genossenschaft ist die Förderung Ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Vorstandsmitglieder zeichnen für die Genossenschaft, indem sie der Firma der Genossenschaft oder der Benennung des Vorstandes ihre Namensunterschrift beifügen. Der Prokurist zeichnet in der Weise, dass er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beifügt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Vieten
Neuss
Vorstand
Jens Hoffmann
Neuss
Vorstand
Thomas Körfges
Mönchengladbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut (Satzung) vom 18. September 1925 zuletzt geändert am 14. Mai 1990
Das Statut wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25. September 2002 insgesamt neu gefasst.
Die Mitgliederversammlung vom 08. Oktober 2004 hat eine Änderung des Statuts in § 19 (Nachschusspflicht) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 12. Dezember 1925 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Statut und Vertreterversammlung Blatt 48 Sonderband III
Beschluss Blatt 59 ff. Sonderband
Statut Blatt 66 ff. Sonderband
Statut Blatt 326 ff. Sonderband
Beschluss Bl. 322 ff. Sonderband
Eintragung lfdnr. 3 Spalte 3 von Amts wegen berichtigt.
Formwechsel
Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Gegenstände der Tagesordnung durch eine den Mitgliedern zugegangen schriftliche Mitteilung. Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht, sie sind zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Bekanntmachungen werden in der Neuss-Grevenbroicher Zeitung veröffentlicht. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.