Handelsregister · GnR 249

Chronologischer Auszug

Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Oberhausen-Sterkrade eingetragene Genossenschaft · Amtsgericht Duisburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gemeinnützige
Wohnungsgenossenschaft Oberhausen-
Sterkrade eingetragene Genossenschaft

b)
Oberhausen

c)
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig
eine gute, sichere und soziale
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder
der Genossenschaft.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen.
Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Bäume fürs Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
Die Genoseenschaft war am 31.12.1989
als gemeinnütziges
Wohnungsunternehmen anerkannt.
Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der
Körperschaftssteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 KStG betreiben.
Die Genossenschaft richtet ihren
Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung
nach § 55 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus.
Die Nachschußpflicht der
Mitglieder ist auf die Haftsumme
von 520,00 EUR beschränkt.
Bei Übernahme von weiteren
Anteilen tritt eine Erhöhung der
Haftsumme nicht ein.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Rabsilber, Olaf, Oberhausen,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Reiterer, Karlheinz, Oberhausen,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 20.01./25.02.1925 mehrfach,
zuletzt gemäß Beschluss der
Vertreterversammlung vom 21.06.2000
geändert.
a)
10.11.2003
Pohlmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
27.02.1925
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes GnR 105 des
Amtsgerichts Oberhausen
getreten.
2c)
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig
eine gute, sichere und soziale
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder
der Genossenschaft.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen.
Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
Die Genossenschaft war am 31.12.1989
als gemeinnütziges
Wohnungsunternehmen anerkannt.
Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der
Körperschaftsteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 KStG betreiben.
Die Genossenschaft richtet ihren
Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung
nach § 55 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus.
Die Nachschusspflicht der
Mitglieder ist auf die Haftsumme
von 520,00 EUR beschränkt.
Bei Übernahme von weiteren
Anteilen tritt eine Erhöhung der
Haftsumme nicht ein.
a)
04.12.2003
Spüler

b)
Eintragung lfd. Nr. 1 Spalte 2
c) und Spalte 3 auf Grund
eines Erfassungsfehlers
gerötet und berichtigend
eingetragen.
3c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck). Die
Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen.Sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
Die Genossenschaft war am 31.12.1989
als gemeinnütziges
Wohnungsunternehmen anerkannt.
Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der
Körperschaftsteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 Körperschaftssteuergesetz
betreiben.
Die Genossenschaft richtet ihren
Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung
nach § 5 Abs. 1 Nr. 10
Körperschaftssteuergesetz aus.
a)
Die Vertreterversammlung vom 25.05.2005
hat die Änderung des Statuts in den §§ 2
(Zweck und Gegenstand der
Genossenschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7
(Kündigung), 11 (Ausschließung eines
Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13
(Rechte der Mitglieder), 14 (Wohnliche
Versorgung der Mitglieder), 16 (Pflichten der
Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), 20 (Organe), 21
(Vorstand), 23, (Aufgaben und Pflichten des
Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 26
(Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27
(Sitzungen des Aufsichtsrates), 28
(Gemeinsame Beratungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 31
(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Stellung der
Vertreter), 32 (Vertreterversammlung), 33
(Einberufung der Vertreterversammlung), 34
(Leitung der Vertreterversammlung und
Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung), 36
(Mehrheitserfordernisse), 37 (Auskunftsrecht),
38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des
Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der
Beschlussfassung über den Jahresabschluss),
40 (Rücklagen), 41 (Gewinnverwendung), 42
(Verlustdeckung), 43 (Bekanntmachungen),
44 (Prüfung) und 45 (Auflösung) beschlossen.
a)
20.07.2005
Spüler

b)
Sdb. Bl. 19 ff.
4c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck). Die
Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
Die Genossenschaft war am 31.12.1989
als gemeinnütziges
Wohnungsunternehmen anerkannt.
Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der
Körperschaftsteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 Körperschaftssteuergesetz
betreiben.
Die Genossenschaft richtet ihren
Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung
nach § 5 Abs. 1 Nr. 10
Körperschaftssteuergesetz aus.
a)
Die Vertreterversammlung vom 21.05.2008
hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand der Genossenschaft), nur
formale Änderung,
§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5
(Eintrittsgeld), § 7 Kündigung der
Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung
eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung),
13 (Rechte der Mitglieder), § 17
(Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), §
18 (Kündigung weiterer Anteile), § 19
(Nachschusspflicht), § 21 (Vorstand), § 24
(Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten
des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des
Aufsichtsrates), § 28 (Gemeinsame
Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), §
30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und
Aufsichtsratmitgliedern), § 31
(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Wahl der
Vertreter), § 33 (Einberufung der
Vertreterversammlung), § 34 (Leitung der
Vertreterversammlung und
Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung), § 36
(Mehrheitserfordernisse), § 43
(Bekanntmachungen) , § 44 (Prüfung) und §
45 (Auflösung) beschlossen.
a)
18.07.2008
Spüler
5a)
Die Vertreterversammlung vom 06.06.2012
hat eine Änderung der Satzung in § 24
(Aufsichtsrat) beschlossen.
a)
03.09.2012
Metz
6c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck). Die
Genossenschaft kann Bauten in allen
Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Genossenschaft kann Beteiligungen
im Rahmen von § 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Genossenschaft war am 31.12.1989
als gemeinnütziges
Wohnungsunternehmen anerkannt.
Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der
Körperschaftsteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 Körperschaftssteuergesetz
betreiben.
Die Genossenschaft richtet ihren
Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung
nach § 5 Abs. 1 Nr. 10
Körperschaftssteuergesetz aus.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 die Voraussetzungen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 21.08.2019
hat die vollständige Neufassung der Satzung
und insbesondere in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft) die
Änderung des Unternehmensgegenstandes
(nur formale Änderung) beschlossen.
a)
12.11.2019
Steffens
7a)
Die Vertreterversammlung vom 19.06.2019
hat die vollständige Neufassung der Satzung
und insbesondere in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft) die
Änderung des Unternehmensgegenstandes
(nur formale Änderung) beschlossen.
a)
15.11.2019
Steffens

b)
Eintragung laufende Nummer
6 Spalte 6 a) bezüglich des
Datums der
Vertreterversammlung von
Amts wegen berichtigend
eingetragen
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Reiterer, Karlheinz, Oberhausen,
*XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Zumberge, Marion, Oberhausen,
*XX.XX.XXXX
a)
15.01.2021
Steffens
9c)
die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Genossenschaft kann Beteiligungen
im Rahmen von § 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 die Voraussetzungen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 29.05.2024
hat die vollständige Neufassung der Satzung
und insbesondere auch Änderungen in § 2
(Zweck und Gegenstand der Genossenschaft)
beschlossen.
a)
17.10.2024
Schumacher

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.