Handelsregister · GnR 249
Chronologischer Auszug
Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Oberhausen-Sterkrade eingetragene Genossenschaft · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Oberhausen- Sterkrade eingetragene Genossenschaft b) Oberhausen c) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Bäume fürs Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genoseenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betreiben. Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung nach § 55 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus. | Die Nachschußpflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme von 520,00 EUR beschränkt. Bei Übernahme von weiteren Anteilen tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Rabsilber, Olaf, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Reiterer, Karlheinz, Oberhausen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Statut vom 20.01./25.02.1925 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Vertreterversammlung vom 21.06.2000 geändert. | a) 10.11.2003 Pohlmann b) Tag der ersten Eintragung: 27.02.1925 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 105 des Amtsgerichts Oberhausen getreten. | |
| 2 | c) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftsteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betreiben. Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung nach § 55 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus. | Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme von 520,00 EUR beschränkt. Bei Übernahme von weiteren Anteilen tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. | a) 04.12.2003 Spüler b) Eintragung lfd. Nr. 1 Spalte 2 c) und Spalte 3 auf Grund eines Erfassungsfehlers gerötet und berichtigend eingetragen. | |||
| 3 | c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen.Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftsteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 Körperschaftssteuergesetz betreiben. Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 Körperschaftssteuergesetz aus. | a) Die Vertreterversammlung vom 25.05.2005 hat die Änderung des Statuts in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung), 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 23, (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gemeinsame Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter), 32 (Vertreterversammlung), 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 37 (Auskunftsrecht), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 40 (Rücklagen), 41 (Gewinnverwendung), 42 (Verlustdeckung), 43 (Bekanntmachungen), 44 (Prüfung) und 45 (Auflösung) beschlossen. | a) 20.07.2005 Spüler b) Sdb. Bl. 19 ff. | |||
| 4 | c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftsteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 Körperschaftssteuergesetz betreiben. Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 Körperschaftssteuergesetz aus. | a) Die Vertreterversammlung vom 21.05.2008 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), nur formale Änderung, § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 7 Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 19 (Nachschusspflicht), § 21 (Vorstand), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gemeinsame Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratmitgliedern), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 43 (Bekanntmachungen) , § 44 (Prüfung) und § 45 (Auflösung) beschlossen. | a) 18.07.2008 Spüler | |||
| 5 | a) Die Vertreterversammlung vom 06.06.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 03.09.2012 Metz | ||||
| 6 | c) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck). Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftsteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 Körperschaftssteuergesetz betreiben. Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftskreis auf die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 Körperschaftssteuergesetz aus. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Die Vertreterversammlung vom 21.08.2019 hat die vollständige Neufassung der Satzung und insbesondere in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) die Änderung des Unternehmensgegenstandes (nur formale Änderung) beschlossen. | a) 12.11.2019 Steffens | |||
| 7 | a) Die Vertreterversammlung vom 19.06.2019 hat die vollständige Neufassung der Satzung und insbesondere in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) die Änderung des Unternehmensgegenstandes (nur formale Änderung) beschlossen. | a) 15.11.2019 Steffens b) Eintragung laufende Nummer 6 Spalte 6 a) bezüglich des Datums der Vertreterversammlung von Amts wegen berichtigend eingetragen | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Reiterer, Karlheinz, Oberhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Zumberge, Marion, Oberhausen, *XX.XX.XXXX | a) 15.01.2021 Steffens | ||||
| 9 | c) die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. | a) Die Vertreterversammlung vom 29.05.2024 hat die vollständige Neufassung der Satzung und insbesondere auch Änderungen in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. | a) 17.10.2024 Schumacher |
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