Handelsregister · GnR 247

Chronologischer Auszug

Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Oberhausen eingetragene Genossenschaft · Amtsgericht Duisburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Gemeinnützige
Wohnungsgenossenschaft Oberhausen
eingetragene Genossenschaft

b)
Oberhausen

c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und soziale
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder
der Genossenschaft.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen.
Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen,
Beteiligungen sind zulässig.
(3) Die Genossenschaft führt ihre
Geschäfte nach den Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
dieser Satzung.
(4) Die Genossenschaft war am
31.12.1989 als gemeinnütziges
Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie
darf nur die Tätigkeiten einer von der
Körperschaftssteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 KStG betreiben.
(5) Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft erstreckt sich auf den
Bezirk Oberhausen.
(6) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist nicht zugelassen.
Beschränkte Nachschusspflicht
der Genossen auf die
Haftsumme von 210,00 EUR
(Höhe der übernommenen
Geschäftsanteile).

Bei Übernahme weiterer Anteile
erhöht sich die Haftsumme auf
den Gesamtbetrag der
übernommenen
Geschäftsanteile.
a)
Der Vorstand besteht aus höchstens
drei Personen. Sie müssen Mitglied
der Genossenschaft sein. Die
Vorstandsmitglieder werden vom
Aufsichtsrat auf die Dauer von
mindestens 5 Jahren bestellt. Ihre
Wiederbestellung ist zulässig. Die
Bestellung kann vorzeitig durch die
Vertreterversammlung widerrufen
werden.
Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen.

b)
Vorstand:
Landsiedel, Klaus, kaufmännischer
Angestellter, Oberhausen
Vorstand:
Weller, Klaus-Dieter, Diplom-
Betriebswirt, Gladbeck
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 22.05.1900 zuletzt geändert am
08.06.2001
a)
22.07.2003
Schürken

b)
Tag der ersten Eintragung in
Oberhausen: 20.06.1900
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes GnR 101 des
Amtsgerichts Oberhausen
getreten.

SB Bl. 20-34 ff.
2c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und soziale
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder
der Genossenschaft.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
betreuen und veräußern; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen,
Beteiligungen sind zulässig.
(3) Die Genossenschaft führt ihre
Geschäfte nach den Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
dieser Satzung.
(4) Die Genossenschaft war am
31.12.1989 als gemeinnütziges
Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie
darf nur die Tätigkeiten einer von der
Körperschaftssteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 KStG betreiben.
(5) Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft erstreckt sich auf den
Bezirk Oberhausen.
(6) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist nicht zugelassen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 20.06.2008
hat eine Änderung der Satzung in § 2
(Gegenstand der Genossenschaft)
beschlossen.
Die Satzung wurde insgesamt neu gefasst.
a)
29.08.2008
Metz
3b)
Bestellt als
Vorstand:
Halbauer, Swantje Ulrike, Mülheim an
der Ruhr, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Weller, Klaus-Dieter, Diplom-
Betriebswirt, Gladbeck
a)
28.01.2009
Metz
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Landsiedel, Klaus, kaufmännischer
Angestellter, Oberhausen

Bestellt als
Stellvertreter für das ausgeschiedene
Vorstandsmitglied:
Steinke, Michael, Mülheim an der
Ruhr, *XX.XX.XXXX
a)
31.03.2010
Ganswindt
5b)
Nicht mehr
Stellvertreter für das ausgeschiedene
Vorstandsmitglied:
Steinke, Michael, Mülheim an der
Ruhr, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertreter für das ausgeschiedene
Vorstandsmitglied::
Voßkühler, Adrian, Wesel,
*XX.XX.XXXX
a)
09.08.2010
Metz
6b)
Nicht mehr
Stellvertreter für das ausgeschiedene
Vorstandsmitglied::
Voßkühler, Adrian, Wesel,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Sievers, Ulrich, Oberhausen,
*XX.XX.XXXX
a)
23.05.2011
Metz
7a)
Die Vertreterversammlung vom 17.06.2011
hat eine Änderung der Satzung in § 31 Abs. 3
(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Stellung der
Vertreter) beschlossen.
a)
29.08.2011
Metz
8a)
Die Vertreterversammlung vom 21.06.2013
hat eine Änderung der Satzung in § 11
(Ausschließung eines Mitgliedes), § 12
(Auseinandersetzung), § 21 (Vorstand), § 28
(Gegenstände der gemeinsamen Beratungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), § 35
(Zuständigkeit der Vertreterversammlung) und
§ 36 (Mehrheitserfordernisse) beschlossen.
a)
06.09.2013
Metz
9c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder
der Genossenschaft.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
betreuen und veräußern; sie kann alle irri
Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Stadtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
(3) Die Genossenschaft führt ihre
Geschäfte nach den Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
dieser Satzung.
(4) Die Genossenschaft war am
31.12.1989 als gemeinnütziges
Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie
darf nur die Tätigkeiten einer von der
Körperschaftsteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 KStG betreiben.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist nicht zugelassen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 13.06.2014
hat eine Änderung der Satzung in § 2
(Gegenstand) beschlossen.
a)
01.09.2014
Metz
10b)
Bestellt als
Vorstand:
Steinke, Michael, Mülheim an der
Ruhr, *XX.XX.XXXX
a)
12.04.2017
Metz
11b)
Nicht mehr
Vorstand:
Steinke, Michael, Mülheim an der
Ruhr, *XX.XX.XXXX
a)
19.06.2017
Metz
12c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung
(gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder
der Genossenschaft.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
betreuen und veräußern; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und
lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Genossenschaft kann Beteiligungen
im Rahmen von § 1 Abs. 2 GenG
übernehmen.
(3) Die Genossenschaft führt ihre
Geschäfte nach den Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
dieser Satzung.
(4) Die Genossenschaft war am
31.12.1989 als gemeinnütziges
Wohnungsunternehrnen anerkannt. Sie
darf nur die Tätigkeiten einer von der
Körperschaftsteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 KStG betreiben.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist nicht zugelassen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 08.06.2018
hat eine Neufassung der Satzung und
insbesondere § 2 (Gegenstand) und mit ihr die
Änderung des Gegenstandes beschlossen.
a)
16.07.2018
Höttgen-Rüter
13a)
Die Vertreterversammlung vom 19.06.2020
hat die Satzung insgesamt neugefasst.
a)
20.08.2020
Metz
14a)
Der Vorstand besteht aus höchstens
drei Personen. Sie müssen Mitglied
der Genossenschaft sein. Die
Vorstandsmitglieder werden vom
Aufsichtsrat auf die Dauer von
mindestens 3 Jahren bestellt. Ihre
Wiederbestellung ist zulässig. Die
Bestellung kann vorzeitig durch die
Vertreterversammlung widerrufen
werden.
Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in
Gemeinschaft mit einem anderen
Vorstandsmitglied oder in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
a)
11.09.2020
Metz

b)
Eintragung laufende Nummer
12 vom 16.07.2018 in Spalte 4
a) von Amts wegen ergänzt.
15b)
Bestellt als
Vorstand:
Völker, Andreas Werner, Oberhausen,
*XX.XX.XXXX
a)
15.01.2021
Metz
16b)
Nicht mehr
Vorstand:
Halbauer, Swantje Ulrike, Mülheim an
der Ruhr, *XX.XX.XXXX
a)
12.04.2024
Metz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.