Handelsregister · GnR 247
Chronologischer Auszug
Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Oberhausen eingetragene Genossenschaft · Amtsgericht Duisburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Oberhausen eingetragene Genossenschaft b) Oberhausen c) (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. (4) Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betreiben. (5) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Bezirk Oberhausen. (6) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. | Beschränkte Nachschusspflicht der Genossen auf die Haftsumme von 210,00 EUR (Höhe der übernommenen Geschäftsanteile). Bei Übernahme weiterer Anteile erhöht sich die Haftsumme auf den Gesamtbetrag der übernommenen Geschäftsanteile. | a) Der Vorstand besteht aus höchstens drei Personen. Sie müssen Mitglied der Genossenschaft sein. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat auf die Dauer von mindestens 5 Jahren bestellt. Ihre Wiederbestellung ist zulässig. Die Bestellung kann vorzeitig durch die Vertreterversammlung widerrufen werden. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. b) Vorstand: Landsiedel, Klaus, kaufmännischer Angestellter, Oberhausen Vorstand: Weller, Klaus-Dieter, Diplom- Betriebswirt, Gladbeck | a) eingetragene Genossenschaft Statut vom 22.05.1900 zuletzt geändert am 08.06.2001 | a) 22.07.2003 Schürken b) Tag der ersten Eintragung in Oberhausen: 20.06.1900 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 101 des Amtsgerichts Oberhausen getreten. SB Bl. 20-34 ff. | |
| 2 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und veräußern; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. (4) Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betreiben. (5) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf den Bezirk Oberhausen. (6) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. | a) Die Vertreterversammlung vom 20.06.2008 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. Die Satzung wurde insgesamt neu gefasst. | a) 29.08.2008 Metz | |||
| 3 | b) Bestellt als Vorstand: Halbauer, Swantje Ulrike, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Weller, Klaus-Dieter, Diplom- Betriebswirt, Gladbeck | a) 28.01.2009 Metz | ||||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Landsiedel, Klaus, kaufmännischer Angestellter, Oberhausen Bestellt als Stellvertreter für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied: Steinke, Michael, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX | a) 31.03.2010 Ganswindt | ||||
| 5 | b) Nicht mehr Stellvertreter für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied: Steinke, Michael, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertreter für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied:: Voßkühler, Adrian, Wesel, *XX.XX.XXXX | a) 09.08.2010 Metz | ||||
| 6 | b) Nicht mehr Stellvertreter für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied:: Voßkühler, Adrian, Wesel, *XX.XX.XXXX Vorstand: Sievers, Ulrich, Oberhausen, *XX.XX.XXXX | a) 23.05.2011 Metz | ||||
| 7 | a) Die Vertreterversammlung vom 17.06.2011 hat eine Änderung der Satzung in § 31 Abs. 3 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter) beschlossen. | a) 29.08.2011 Metz | ||||
| 8 | a) Die Vertreterversammlung vom 21.06.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 21 (Vorstand), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung) und § 36 (Mehrheitserfordernisse) beschlossen. | a) 06.09.2013 Metz | ||||
| 9 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und veräußern; sie kann alle irri Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Stadtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. (4) Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftsteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betreiben. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. | a) Die Vertreterversammlung vom 13.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) beschlossen. | a) 01.09.2014 Metz | |||
| 10 | b) Bestellt als Vorstand: Steinke, Michael, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX | a) 12.04.2017 Metz | ||||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstand: Steinke, Michael, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX | a) 19.06.2017 Metz | ||||
| 12 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und veräußern; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und lmmobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 GenG übernehmen. (3) Die Genossenschaft führt ihre Geschäfte nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen dieser Satzung. (4) Die Genossenschaft war am 31.12.1989 als gemeinnütziges Wohnungsunternehrnen anerkannt. Sie darf nur die Tätigkeiten einer von der Körperschaftsteuer befreiten Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betreiben. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. | a) Die Vertreterversammlung vom 08.06.2018 hat eine Neufassung der Satzung und insbesondere § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Gegenstandes beschlossen. | a) 16.07.2018 Höttgen-Rüter | |||
| 13 | a) Die Vertreterversammlung vom 19.06.2020 hat die Satzung insgesamt neugefasst. | a) 20.08.2020 Metz | ||||
| 14 | a) Der Vorstand besteht aus höchstens drei Personen. Sie müssen Mitglied der Genossenschaft sein. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat auf die Dauer von mindestens 3 Jahren bestellt. Ihre Wiederbestellung ist zulässig. Die Bestellung kann vorzeitig durch die Vertreterversammlung widerrufen werden. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. | a) 11.09.2020 Metz b) Eintragung laufende Nummer 12 vom 16.07.2018 in Spalte 4 a) von Amts wegen ergänzt. | ||||
| 15 | b) Bestellt als Vorstand: Völker, Andreas Werner, Oberhausen, *XX.XX.XXXX | a) 15.01.2021 Metz | ||||
| 16 | b) Nicht mehr Vorstand: Halbauer, Swantje Ulrike, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX | a) 12.04.2024 Metz |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.